Wir wirken für Hamburg
Förderanträge
Was Kann Gefördert Werden?
Die Zwecke, die eine Stiftung fördern kann, sind in ihrer Satzung abschließend festgeschrieben. Die Stiftung Hamburger Hilfsspende fördert Kunst, Kultur, Jugendhilfe, Altenhilfe, Bildung, Wohlfahrtspflege & mildtätige Zwecke. Wir unterstützen ausschließlich Institutionen, Projekte und Aktionen in Hamburg. Einzelpersonen werden von der Stiftung nicht unmittelbar gefördert.
Einmalige & Längerfristige Förderung
Die Stiftung Hamburger Hilfsspende unterstützt Projekte und Aktionen mit Einzelfördermaßnahmen, fördert aber auch längerfristig Projekte. Eine längerfristige Förderung umfasst 3 bis 5 Jahre.
Wann Erfolgt Die Fördermittelvergabe?
Die Fördermittel werden 2x jährlich vergeben. Die erste Verteilung erfolgt im Mai/Juni und die zweite Verteilung im November/Dezember.
Wie Stelle Ich Einen Förderantrag?
Förderanträge stellen Sie über das SHH Förderantragsformular.
Impressum
Stiftung
Stiftung Hamburger Hilfsspende
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Tel: 040 360 089 63
Fax: 040 360 089 60
Mail: post@hamburger-hilfsspende.de
Rechtsfähige und gemeinnützige
Stiftung bürgerlichen Rechts
Stiftungsvorstand
Bernhard Rolfes
Geschäftsführung
Antonia Schmidt-Busse
Inhalt verantwortlich
Antonia Schmidt-Busse
Aufsichtsbehörde
Justizbehörde Hamburg
Amt für Justizvollzug und Recht
– Stiftungsangelegenheiten –
Drehbahn 36
20354 Hamburg