Wir wirken für Hamburg

Förderanträge

Was Kann Gefördert Werden?

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Die Zwecke, die eine Stiftung fördern kann, sind in ihrer Satzung abschließend festgeschrieben. Die Stiftung Hamburger Hilfsspende fördert Kunst, Kultur, Jugendhilfe, Altenhilfe, Bildung, Wohlfahrtspflege & mildtätige Zwecke. Wir unterstützen ausschließlich Institutionen, Projekte und Aktionen in Hamburg. Einzelpersonen werden von der Stiftung nicht unmittelbar gefördert.

Einmalige & Längerfristige Förderung

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Die Stiftung Hamburger Hilfsspende unterstützt Projekte und Aktionen mit Einzelfördermaßnahmen, fördert aber auch längerfristig Projekte. Eine längerfristige Förderung umfasst 3 bis 5 Jahre.

Wann Erfolgt Die Fördermittelvergabe?

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Die Fördermittel werden 2x jährlich vergeben. Die erste Verteilung erfolgt im Mai/Juni und die zweite Verteilung im November/Dezember.

Wie Stelle Ich Einen Förderantrag?

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Förderanträge stellen Sie über das SHH Förderantragsformular.

Impressum

Stiftung

Stiftung Hamburger Hilfsspende

Adolphsplatz 1

20457 Hamburg

 

Tel:   040 360 089 63

Fax:  040 360 089 60

Mail: post@hamburger-hilfsspende.de

 

Rechtsfähige und gemeinnützige

Stiftung bürgerlichen Rechts

Stiftungsvorstand

Bernhard Rolfes

Geschäftsführung

Antonia Schmidt-Busse

Inhalt verantwortlich

Antonia Schmidt-Busse

Aufsichtsbehörde

Justizbehörde Hamburg

Amt für Justizvollzug und Recht

– Stiftungsangelegenheiten –

Drehbahn 36

20354 Hamburg